Der Notruf und die Alarmierung
1. Ereignis
Ob Brand, Naturereignis, Explosion, Einsturz, Unfall oder ABC-Ereignis. Der Ablauf eines Aufgebots der Feuerwehr bleibt immer derselbe. Eine zeitnahe Intervention der Feuerwehr bedarf einer schnellen Alarmierung durch die Geschädigten, Ersthelfern oder Augenzeugen.
2. Übermittlung
Das Ereignis wird der Alarmierungsstelle über die Notruf-Nummern 118, 112 oder automatischen Brandmeldesysteme – ausgelöst durch Detektoren oder Handtaster – übermittelt. Durch die Fragen: «WER meldet?», «WAS ist passiert?», «WIE viele sind betroffen/verletzt?», «WO ist es passiert?» erhält der Disponent die relevanten Angaben.
3. Verarbeitung
Die abgefragten/erhaltenen Informationen werden durch den Disponenten verarbeitet. Anhand von Stichworten definiert dieser die Art (Brand, Unfall, Oel o.a.) und die Grösse (Klein, Mittel, Gross) der aufzubietenden Einheit. Je nach Stichwort werden nebst der zuständigen Feuerwehr weitere Spezialkräfte in die Alarmierung eingebunden.
4. Aufgebot
Die Angehörigen der Feuerwehr AdF werden mittels Mobiltelefon, Festnetzanschluss, Funkrufempfänger oder Telepager aufgeboten. WAS und WO werden in Form einer Textnachricht oder einer Computerstimme übermittelt.
5. Ausrüsten
Aufgrund des Aufgebots rücken die AdF in die Magazine ein. Nach dem Umziehen in die persönliche Schutzausrüstung werden – falls zum Objekt vorhanden – Einsatzakten gesichtet und der Anfahrtsplan aus dem Drucker mitgenommen.
6. Anfahrt
Die für den Einsatz benötigten Fahrzeuge werden durch die AdF besetzt und fahren aus. Auf der Anfahrt wird via Polycom/Funk mit der Alarmierungsstelle Kontakt aufgenommen. Das Ausfahren resp. der Alarmeingang wird bestätigt und neue – in der Zwischenzeit eingegangene – Erkenntnisse zum Einsatz werden abgefragt.
Die Abwicklung von der Annahme des Notrufs bis zum Eingang des Alarms bei den Feuerwehreinsatzkräften hat innerhalb von maximal 180 Sekunden (Richtzeit) und nach den Vorgaben der für die Feuerwehren verantwortlichen kantonalen Instanzen zu erfolgen.
Für Rettungs- und Brandeinsätze sind Richtzeiten einzuhalten. Das Ersteinsatzelement der Feuerwehr hat im überwiegend dicht besiedelten Gebiet innerhalb von 10 Minuten, im übrigen Gebiet innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der Alarmierung bei den aufgebotenen Feuerwehreinsatzkräften an der Einsatzstelle einzutreffen.
Die Richtzeiten sind jeweils innerhalb eines Kalenderjahres in mindestens 80% aller Einsätze einzuhalten. Die personelle und materielle Ausstattung des Ersteinsatzelementes ergibt sich aus dem Einsatzauftrag; in der Regel umfasst es 8 AdF mit der erforderlichen Ausstattung.
Wie wird aufgeboten?
Bereits beim Alarmeingang bei der Regionalen Einsatzentrale wird durch den diensthabenden Disponenten eine erste Lagebeurteilung durchgeführt. Anhand der erhaltenen Stichworte entscheidet er sich für eine Dispo welches die Feuerwehr Region Langnau im Alarmstufenplan festgelegt hat.
Den Alarmstufenplan finden Sie im Bereich Downloads.
Blaulicht- und Martinshorn?
Es bedarf nicht für jedes Ereignis eine Dringlichkeitsfahrt mit Blaulicht und Martinshorn. Die besonderen Regeln im Umgang mit Sondersignalen sind im Strassenverkehrsgesetz und einem Merkblatt geregelt.
Mehr dazu finden Sie im Bereich Downloads.