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Versicherung

Unfalldeckung

Sind AdF als Arbeitnehmer während mehr als 8 Arbeitsstunden pro Woche bei ihrem Arbeitgeber angestellt, so sind sie durch diesen automatisch auch gegen die Risiken von Nicht-Berufsunfällen, sprich Unfälle im Zusammenhang mit der Feuerwehr, versichert.

Polizeifahrzeug der KAPO anlässlich Blaulichttag in Langnau
« Polizeifahrzeug
anlässlich Blaulichttag
12. Oktober 2013 »

Als selbständig Erwerbender oder Arbeitnehmer mit weniger als 8 Arbeitsstunden pro Woche sind AdF nicht automatisch gegen Nicht-Berufsunfälle versichert, weshalb sie bei ihrer privaten Krankenversicherung auch die Unfalldeckung miteinschliessen müssen. Diese deckt jedoch nur die Heilungskosten und keine Erwerbsausfallentschädigung ab. 

Für diesen Fall hat die FWRL eine Kollektiv-Unfalltaggeldversicherung bei der Generali Versicherung abgeschlossen, welche für alle Angehörigen der Feuerwehr gilt.

Im Schadenfall muss der Beweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Versicherung erbracht werden.

Keine Deckung

  • Schäden an privaten Handy, Tablets oder anderen elektronischen Geräten.
  • Schäden an Brillen und privaten Kleidungsstücken.

Führen von Feuerwehrfahrzeugen

Bei Unfällen mit Feuerwehrfahrzeugen sind die AdF über die FWRL versichert.

Zusätzliche Leistungen

Nebst der Unfalldeckung besteht für jeden AdF eine Deckung durch die Betriebshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung.

Hilfskasse

Die Hilfskasse SFV gehört seit der Verbandsgründung zu den Hauptaufgaben des SFV. Am Anfang hatte die Hilfskasse eine weit grössere Bedeutung. Es gab damals keine Unfallversicherung oder eine solche wäre zu teuer gewesen. Mit dem Entstehen der Schweizerischen Sozialversicherungen änderte sich der Charakter der Hilfskasse.

Die Hilfskasse SFV deckt allfällige wirtschaftliche Folgen, verursacht durch Unfälle oder Krankheiten, die einem Feuerwehrangehörigen bei der Ausübung seines Dienstes entstehen können und nicht bereits durch gesetzliche Versicherungen (nach Unfallversicherungsgesetz UVG, nach Krankenversicherungsgesetz KVG) oder private Unfallversicherungen gedeckt sind.

Die Hilfskasse deckt somit Lücken.

Das heisst: Die Hilfskasse SFV bietet bezüglich Heilungskosten und Taggeld subsidiäre Deckung. Vollumfänglich Kapitalleistungen gewährt die Hilfskasse SFV indessen bei Invaliditäts- und Todesfällen.

Textquelle «Hilfskasse»: swissfire.ch